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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen der gmd pharma gmbh


 Unsere AGB können Sie hier als PDF herunterladen.


1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Sachlicher Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, die die gmd pharma gmbh, Kattrepel 2, 20095 Hamburg („gmd“) gegen-über ihren Kunden erbringt, soweit in dem zwischen gmd und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag einschließlich dieser Bedingungen („Vertrag“) keine ab-weichenden Vereinbarungen getroffen werden.

1.2 Abweichende Vereinbarungen
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch gmd. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern gmd deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Begriffsbestimmung
Im Sinne dieser Bestimmungen sind Verbraucher solche Kunden, die (a) keine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, die (b) keine juristische Person des öffentlichen Rechts sind und die (c) kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

2. Vertragsschluss
Kostenvoranschläge sowie in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angaben von gmd sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, ist an ein Angebot, das gmd noch nicht angenommen hat, 7 Tage ab Zugang des Angebotes gebunden.

3. Preise
3.1 Preiszusammensetzung
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

3.2 Anpassung des Kaufpreises
Für den Fall, dass Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenes Lieferdatum um mehr als vier Monate auseinander liegen und die Selbstkosten von gmd nach Vertragsschluss und vor Absonderung des Liefergegenstandes zur Auslieferung an den Kunden steigen, ist gmd berechtigt, einseitig durch schriftliche Erklärung die vereinbarte Vergütung in Höhe des Anstiegs der Selbstkosten zu erhöhen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb einer Woche ab Zugang der schriftlichen Erhöhungsmitteilung von gmd vom Ver-trag durch schriftliche Erklärung gegenüber gmd zurückzutreten.

3.3 Preisliste
Für Lieferungen und Leistungen, für die keine Vergütung in bestimmter Höhe vereinbart wurde, wird der Preis nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung des Kunden bei gmd geltenden Preisliste von gmd ermittelt.

3.4 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten alle Preise von gmd bei Abholung ab dem Lager von gmd einschließlich Verpackung und zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, die am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Wird mit einem Kunden der Versand von Ware vereinbart, versteht sich der Preis nach vorstehendem Satz 1 zzgl. einer Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 10,00; im Falle des Versands per Eil-, Express-, Flugfracht- oder Flugpostsendungen sind außerdem die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen. Beträgt der Preis für die Ware netto mehr als EUR 100,00, entfällt die Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 10,00, nicht jedoch etwaige Mehrkosten bei Versand per Eil-, Ex-press-, Flugfracht- oder Flugpostsendungen. Bei Versendung wird die Ware auf Kosten des Kunden aus-schließlich unter Abschluss einer Transportversicherung versandt.

3.5 Kosten bei Widerruf
Macht der Kunde von einem gesetzlichen Widerrufs-recht Gebrauch, trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Liefergegenstände, wenn einerseits der Preis der infolge des Widerrufs zurückzusendenden Liefergegenstände EUR 40,00 nicht über-steigt, oder wenn andererseits der Kunde zum Zeitpunkt des Widerrufs die von ihm für die Liefergegenstände zu erbringende Gegenleistung oder eine Teilzahlung noch nicht erbracht hat. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der vom Kunden bestellten Ware entspricht.

4. Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1 Rechnungsstellung
Rechnungen werden durch gmd elektronisch in einem standardisierten Datenformat an den Kunden versendet. Eine postalische Zusendung der Rechnung in Papierform ist möglich, gmd behält sich vor, dem Kunden etwaige hierfür entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

4.2 Zahlungsziel
Alle Rechnungen von gmd sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum durch Zahlung in bar oder spesenfreie Überweisung auf ein Konto von gmd zahlbar, sofern in der Rechnung oder sonstiger Korrespondenz kein abweichendes Zahlungsziel oder abweichendes Zahlungsmittel bestimmt ist. Bei unbaren Zahlungen gilt als Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Tag, an dem der Betrag gmd endgültig gutgeschrieben wird.
gmd ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen an den Kunden nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen oder auszuführen, wenn gmd nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und durch die die Erfüllung der offenen Forderungen von gmd aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

4.3 Verzug
Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bei dem Kunden in Verzug.
Ist der Kunde, der nicht Verbraucher ist, mit einer Zahlung im Verzug oder überschreitet er im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäfts das durch gmd eingeräumte Zahlungsziel, werden Verzugszinsen i.H.v. neun Prozentpunkten p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB fällig. gmd ist dazu berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern sie imstande ist, diesen nachzuweisen. Dem Kunden ist freigestellt nachzuweisen, dass gmd ein geringerer als der geltend gemachte Schaden infolge des Zahlungsverzugs entstanden ist.
Ein Verbraucher kommt mit Verstreichen des auf der Auftragsbestätigung eingeräumten Zahlungsziels oder durch Mahnung seitens gmd in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen i.H.v. fünf Prozent-punkten p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB fällig.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann gmd sämtliche noch offenen Haupt- und Nebenforderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen gmd und dem Kunden – unter Einbeziehung gestundeter Forderungen – zur sofortigen Zahlung fällig stellen. Dies gilt auch, wenn eine vereinbarte Einzugsermächtigung zur sofortigen Lastschrift vom Bankkonto des Kunden widerrufen oder nicht eingelöst wird.
Mit Eintreten von Zahlungsverzug ist gmd berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegen-stand anderweitig zu verwerten.
gmd behält sich vor weiterhin vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen sowie Kosten gem. § 367 BGB zu verwenden. Die Verwendung erfolgt zunächst für die Kosten, anschließend für die Zinsen und ab-schließend für die Forderung, sofern keine besondere Leistungsbestimmung getroffen wird.

4.4 Vertragsstrafe bei verschuldetem Verzug
Für den Fall des durch den Kunden, der nicht Verbraucher ist, verschuldeten Zahlungsverzuges von über 7 Tagen nach Ablauf des Zahlungsziels aus Ziffer 4.2, verpflichtet sich der Kunde eine von der gmd nach dem Neuen Hamburger Brauch nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu bezahlen. Diese ist im Streitfalle hinsichtlich Berechtigung und Höhe gerichtlich zu überprüfen.

4.5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Die Aufrechnung des Kunden mit seinen Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche schriftlich unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel über deren Feststellung vorliegt. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von – auch kaufmännischen – Zurückbehaltungsrechten und insbesondere auch für die Minderung laufender Zahlungen an gmd aufgrund von an-geblichen Mängeln von Liefergegenständen. Dem Kun-den bleibt vorbehalten, diesbezüglich nach erfolgter Zahlung Rückzahlungsansprüche aus Bereicherungs-recht bzw. Schadenersatz nach Maßgabe des Vertrages geltend zu machen. Die Mangelhaftigkeit einer gering-fügigen Anzahl von Waren in einer Großbestellung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung der gesamten Kaufpreissumme.

5. Lieferung und Lieferzeit
5.1 Lieferung
Alle Lieferungen von Ware erfolgen a) ab Lager von gmd, Incoterms 2020 oder b) vom Hersteller direkt. Wird Ware durch gmd auf Wunsch des Kunden an eine von diesem zu bestimmende Destination versandt, geht die Gefahr deren zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung auf den Kunden über. Der Versandort ist der Erfüllungsort. Gmd trägt in Fall a) für Versand, Verpackung und Versicherung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden Sorge.

5.2 Lieferzeit
Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen in jedem Fall ausdrücklicher Bestätigung beider Parteien. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, sind Liefertermine nur bindend, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“ bestätigt werden.

5.3 Teillieferungen
Teillieferungen sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Liefergegenstände sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und keine zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, gmd erklärt solchen Mehraufwand oder die zusätzlichen Kosten zu übernehmen.

5.4 Lieferverzögerung
Die Frist für die Lieferung verlängert sich im Falle von Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt um den Zeitraum, für den die höherer Gewalt andauert, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach deren Ende. Höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmungen sind insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, recht- oder unrechtmäßige Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, vorausgesetzt, gmd hat diese Ereignisse, Schäden oder Störungen nicht schuldhaft herbeigeführt. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. gmd verpflichtet sich den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

5.5 Schadensersatzanspruch und Rücktrittsrecht
Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen, sofern der eingetretene Schaden nicht auf eine grobfahrlässige Verletzung der vertraglichen Pflichten durch gmd, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückgeht. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit beruhen. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber gmd vom Vertrag zurücktreten.

6. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen der gmd erfolgen grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der bestellten Ware geht erst mit Tilgung sämtlicher im Rahmen der Geschäftsbeziehung bestehender Verbindlichkeiten einschließlich Nebenforderungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen, über (Vorbehaltsware). Es gelten die folgenden Bestimmungen:

6.1 Gesicherte Ansprüche
Ist der Kunde Verbraucher, bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sämtliche aufgrund des Vertrages gelieferten Waren Eigentum von gmd. Ist der Kunde kein Verbraucher, bleiben alle von gmd gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen von gmd gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von gmd.

6.2 Informationspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, gmd von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden oder sonstigen Beeinträchtigungen unverzüglich zu unterrichten.

6.3 Weiterveräußerungen
Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, wird für den Fall von Weiterveräußerungen folgendes vereinbart: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Kunde tritt an gmd schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen nebst aller Nebenrechte ab. Die Abtretung dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche, zu deren Sicherung der Eigentumsvorbehalt nach vorstehender Ziffer 6.1 bestimmt ist. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange gmd diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. gmd darf diese Einziehungsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Der Kunde hat auf Verlangen von gmd unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass und an wen er Vorbehaltsgegenstände veräußert hat und welche Forderungen ihm aus deren Veräußerung zustehen.

6.4 Weiterverarbeitungen
Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt im Namen und für Rechnung von gmd. gmd erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei gmd eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigen-tum oder Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherung des vertraglichen Anspruchs auf gmd. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt gmd, soweit die Hauptsache gmd gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 dieser Ziffer 6.4 genannten Verhältnis.

6.5 Verfügungen und Beeinträchtigungen
Die Vorbehaltsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Jede Beeinträchtigung der Vorbehaltsware, insbesondere Beschädigungen, und alle Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware und/oder die abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind gmd unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat die Kosten aller Maßnahmen zur Freistellung der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen von Rechten Dritter zu tragen. Mit Ausnahme der nach Ziffern 6.3 und 6.4 gewährten Befugnisse sind Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, unzulässig.

6.6 Freigabe von Sicherheiten
Soweit der realisierbare Wert der gesamten Sicherheiten, die gmd von dem Kunden erhalten hat, der mit 2/3 des Nominalwerts anzusetzen ist, soweit nicht eine Partei einen abweichenden realisierbaren Wert beweist, 110 % der gesamten gesicherten Ansprüche („Übersicherungsgrenze“) übersteigt, hat gmd, den die Übersicherungsgrenze übersteigenden Teil der Sicherheit freizugeben und an den Kunden zurück zu übertragen.

7. Rückgaberecht
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter, mangelfreier Ware.

8. Mängelgewährleistung
8.1 Regelungen für Verbraucher
Bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Rechte zu. Im Falle von Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser Bedingungen.

8.2 Regelungen für Nicht-Verbraucher
Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, stehen dem Kunden bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Ziffern 8.2.1 – 8.2.5 zu:

8.2.1 Unerhebliche Abweichungen
Die Rechte des Kunden, der nicht Verbraucher ist, sind bei Sach- oder Rechtsmängeln ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und/oder die Eignung des Liefergegenstandes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist. Bei Bestellungen von über 100.000 Wareneinheiten eines identischen Be-stellgegenstands gilt ein Anteil mangelhafter Bestellgegenstände von 0,1 %, bezogen auf die Gesamtbestellung, als unerheblicher Mangel.

8.2.2 Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, hat Liefergegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen zu rügen. Soweit der Kunde solche Lieferabweichungen, insbesondere Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung anderer als der bestellten Liefergegenstände, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar sind, nicht unverzüglich nach Ablieferung rügt, gelten die Liefergegenstände als genehmigt wie geliefert. Die Rüge offener Mängel ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie gmd nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung zugeht. Versteckte Mängel sind gmd unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen.

8.2.3 Art der Nacherfüllung
gmd behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. gmd ist zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, solange der Kunde im Verzug mit der Erfüllung einer Vertragspflicht ist. Übt gmd das Wahlrecht nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist aus, geht es auf den Kunden über. gmd behält sich – auch bei Werkverträgen – zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar.

8.2.4 Ausschluss von Rechten
Die Rechte des Kunden, der nicht Verbraucher ist, sind bei Sach- oder Rechtsmängeln ausgeschlossen, sofern der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde den Liefergegenstand für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den Angaben gemäß einer Gebrauchsinformation einsetzt oder sonst unsachgemäß, fehlerhaft oder nachlässig behandelt oder verwendet oder ohne schriftliche Zustimmung von gmd bearbeitet oder verändert hat, es sei denn, dass die vorgenannten Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren.
Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind weiter-hin ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz gelten oder soweit der Kunde gmd auf Verlangen nicht vollumfänglich die Verteidigung überlässt und gmd nicht alle erforderlichen Vollmachten erteilt.

8.2.5 Rückgriffsansprüche
Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, sind ausgeschlossen, soweit der Kunde gmd den Gewährleistungsfall nicht innerhalb von fünf Tagen in Textform anzeigt.

8.3 Generelle Regelungen
8.3.1 Beschaffenheitsgarantien
Beschaffenheitsgarantien setzen in jedem Fall eine ausdrückliche Erklärung seitens gmd voraus. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Liefergegen-stand beigefügt ist, begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.

8.3.2 Verjährung
Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt für Ansprüche bei Mängeln die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren; bei gebrauchten Liefergegenständen verringert sich diese Frist auf ein Jahr. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln von neu hergestellten Liefergegenständen nach einem Jahr und bei Mängeln von gebrauchten Liefergegenständen nach sechs Monaten. Mit Ablauf der Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktritts-recht.
Für Ansprüche in Bezug auf Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bau-werk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, für Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln, für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person beruhen, bei Ansprüchen aus Beschaffenheitsgarantien sowie für den gesetzlichen Rückgriff gilt abweichend von den Bestimmungen der Sätze 1 bis 3 die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Haftung
9.1 Haftungsbeschränkung
Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von gmd besteht, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet gmd auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Zudem haftet gmd auch für die einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die gmd bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf; hierzu zählt insbesondere auch die Verpflichtung zu rechtzeitiger und mangelfreier Lieferung.
Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von gmd gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von gmd.

9.2 Produkthaftung
Eventuelle Haftungsansprüche aus zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder aus zwingenden Bestimmungen anderer Spezialgesetze sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Rechtswahl
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen gmd und dem Kunden wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention vereinbart. Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er sich gleichwohl auf für ihn günstigere Regelungen des Landes, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, berufen.

10.2 Erfüllungsort
Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, wird der Sitz von gmd als Erfüllungsort bestimmt.

10.3 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen die Gerichte in Hamburg zuständig. gmd ist berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Anzuwenden ist das deutsche Recht.

10.4 Schriftform
Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen zu machenden Anzeigen oder abzugebenden Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Schriftform auch bei Übermittlung in Textform (z.B. durch Fax, E-Mail o.ä.) gewahrt ist.

10.5 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen gmd ohne vorherige schriftliche Zustimmung von gmd ist ausgeschlossen. Die Zustimmung darf von gmd nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

10.6 Ergänzende Auslegung
Soweit der Vertrag oder diese Bedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

10.7 Schlichtungsverfahren
Die gmd ist zu Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

10.8 Datenschutzerklärung
Unsere Datenschutzerklärung steht Ihnen auf unserer Internetpräsenz unter https://www.gmd-pharma.de/datenschutz zur Verfügung, auf Wunsch senden wir Ihnen diese gerne auch postalisch zu.
Widerrufsbelehrung
Die nachstehende Widerrufsbelehrung sowie -erklärung gelten nur für Verbraucher.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) oder – wenn dem Ihnen die Waren vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, oder Ihren Widerruf auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Ihre postalische Widerrufserklärung sowie Rücksendung der Waren richten Sie bitte an
gmd pharma gmbh
Kattrepel 2, 20095 Hamburg
Tel.: 040-41911202-0
Fax: 040-41911202-22
email: info@gmd-pharma.de
web: www.gmd-pharma.de.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten – mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, auf unsere Gefahr an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern der Warenwert 40,00 Euro nicht übersteigt, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ist die Ware nicht paketversandfähig, so wird die Ware beim Ihnen abgeholt. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hinsichtlich aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeigneter Waren, die durch Sie nach Lieferung entsiegelt wurden, besteht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kein Widerrufsrecht. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Falle zur weiteren Klärung.
Widerrufserklärung (Muster)
Wenn Sie den von Ihnen als Verbraucher geschlossenen Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück:
An die
gmd pharma gmbh
Kattrepel 2, 20095 Hamburg
Tel.: 040-41911202-0
Fax: 040-41911202-22
email: info@gmd-pharma.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung
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Bestellt am ________________________________________, erhalten am ___________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ________________________________________________________________________________
Bei postalischer Mitteilung Unterschrift des/der Verbraucher(s) _____________________________________________
Datum der Erklärung _______________